Immer mehr Menschen verwenden Blitzer-Apps, um Verwarn- und Bußgeldern zu entgehen. Doch wie ist die Rechtslage? Sind diese Apps legal oder illegal? In diesem Artikel möchten erklären, worauf Autofahrer achten müssen.

Blitzer-Apps werden immer beliebter

Die beste Möglichkeit, um sich vor Blitzern zu schützen, ist immer noch, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten. Doch es bleibt oft nicht aus, dass der eine oder andere Autofahrer manchmal ein wenig unaufmerksamer ist. Deshalb greifen viele Menschen zu Blitzer-Apps, um vorzeitig gewarnt zu werden, wenn Blitzer auf der Strecke sind.

Auf dem Markt gibt es viele unterschiedliche Blitzer-Warner. Die beliebtesten sind jedoch Apps, die man auf dem Smartphone installieren kann. Per GPS kann das Gerät so den Fahrer warnen, sobald sich auf der Strecke ein Radargerät befindet. Dabei werden die Daten ständig aktualisiert, sodass auch neu installierte Blitzer erfasst werden.

Außerdem haben User die Möglichkeit, temporäre und aktuelle Geschwindigkeitsmessungen in die App einzutragen, sodass andere Autofahrer rechtzeitig gewarnt werden können. Diese Technik ist allerdings nicht neu. Auch Navigationsgeräte verfügen seit Jahren über solch eine Funktion. Oftmals hat man hier auch die Möglichkeit, den Blitz-Warner bei Bedarf ein-oder auszuschalten.

Autofahrer können sich strafbar machen

Grundsätzlich gilt, dass sich Autofahrer strafbar machen, wenn sie sich auf der Route von einer App oder einem anderweitigen Gerät warnen lassen. Dennoch ist es nicht grundsätzlich verboten, diese Apps zu installieren.

Der Gesetzgeber hat dazu Folgendes festgelegt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

D.h., dass es grundsätzlich verboten ist, einen Blitz-Warner im Auto mitzuführen. Allerdings ist es nicht verboten, solche Geräte zu kaufen bzw. Apps zu installieren. Wer sich also vor der Fahrt über Blitzer auf der Route erkundigt und das Gerät zu Hause lässt, macht sich nicht strafbar.

Andererseits machen sich Autofahrer strafbar, wenn eine solche App auf dem Smartphone installiert ist und im Auto mitgeführt wird. Denn das Handy zählt auf diese Weise als betriebsbereites Warngerät, das möglicherweise eingesetzt werden könnte.

Bei der ganzen Sache gibt es jedoch ein kleines Schlupfloch. Der Gesetzgeber bezieht sich ganz klar auf den Fahrer. Wenn also der Beifahrer eine Blitzer-App verwendet, trifft den Fahrer selbst keine Schuld. Er dürfte den Fahrer allerdings nicht warnen.

Bußgelder sind nicht immer berechtigt

Wer keine Blitzer-App verwendet und beim Überschreiten des Tempolimits geblitzt wurde, könnte ein Bußgeld erhalten. Das kann unter anderem dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird. Wie auf Myright zu lesen ist, ist jeder zweite Bescheid bei einem Bußgeld fehlerhaft, weshalb Autofahrer die Möglichkeit prüfen sollten, den Bescheid anzufechten.

Bild: ©istock.com/ZU_09

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