Kennen Sie das? Sie kommen vom Einkaufen wieder und entdecken beim Tüten einladen plötzlich: Die Stoßstange ist verdellt oder da, wo vorher glänzender Lack zu sehen war prangt nun ein dicker, fetter Kratzer. Oder Sie wollen morgens in Ihr Auto steigen, doch beim Blick in den Seitenspiegel sehen Sie nur noch die Plastikaufhängung. Wer das war wissen Sie nicht, denn weder ein Zettel noch ein reumütiger Fahrer sind zu finden – ein klassischer, täglicher Fall von Fahrerflucht.
Kein Kavaliersdelikt
Gerade beim Parken ist ein Unfall schnell passiert: falsch eingeschätzte Abstände, der Verkehr hinter einem, der ungeduldig wartet. Doch auch bei einem Bagatellunfall gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Unfall und Personen- und Versicherungsdaten müssen ausgetauscht werden. Denn Fahrerflucht ist strafbar und kann für Sie strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Schwere des Unfalls kann mit Führerscheinentzug oder Gefängnis geahndet werden. Trotzdem nehmen die Fälle stetig zu – Bundesweite Statistiken gibt es jedoch nicht.
Schaden am Auto entdeckt – was jetzt?
Nicht selten verlieren die Geschädigten in so einem Moment die Nerven, denn wird der Verursacher des Schadens nicht ermittelt, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Gerade bei Bagatellschäden lohnt es sich oft nicht, die Versicherung zu verständigen – jeder gemeldete Schaden sorgt dafür, dass der Kunde bei seinem Versicherungsanbieter hochgestuft wird. Auf jeden Fall sollten Sie ein paar grundlegende Punkte einhalten und nicht den Kopf verlieren, damit Sie möglichst an Ihr gutes Recht kommen:
- Kontaktieren Sie die Polizei! Je eher Sie den Schaden melden, desto wahrscheinlicher ist es, dass mögliche Spuren wie Lackfarben an Ihrem Auto noch gesichert werden können.
- Machen Sie Fotos – so kann die Versicherung später nachvollziehen wie das Auto stand. Dabei sollten Sie auch von der näheren Umgebung ein paar Bilder machen.
- Hat jemand den Unfall beobachtet? Fragen Sie Passanten und Gäste auf Restaurantterrassen!
- Erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt – sofern der Täter sich nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei gemeldet hat
- Fahren Sie einen Neuwagen oder ein Sammlerstück? Haben Sie einen seltenen Lack? Lassen Sie von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen
- Sind Sie Vollkasko-versichert? Informieren Sie Ihre Versicherung!
Die Parkschadenversicherung
Sie bleiben nicht zwingend auf den Kosten sitzen selbst wenn der Verursacher sich nicht meldet – sofern Sie eine Parkschadenversicherung haben. Dabei sollten Sie sich vor einem Schadensfall bei Ihrer Versicherung informieren ob diese die anbietet oder sie vielleicht sogar schon in Ihrer Versicherung enthalten ist.
Was passiert, wenn der Fahrer ermittelt wird?
Wird im Nachhinein herausgefunden, wer den Schaden verursacht hat, kommt zwar dessen Versicherung für den Schaden auf, kann aber die Kosten vom Verursacher zurückfordern. Dabei verdoppelt sich der sogenannte „Regress“ noch, wenn Drogen oder Alkohol im Spiel sind.
Werden bei dem Unfall auch Menschen verletzt, stehen ihnen neben Zahlungen für Behandlungen, Schmerzensgelder und Schadensersatz auch Umbaukosten für die Barrierefreiheit der Wohnung zu. Im Regelfall übernimmt das der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers – im Schadenfall gehen die Opfer leer aus. Jedoch gibt es für solche Fälle die Verkehrsopferhilfe (VOH), die Betroffene finanziell unterstützt. Dabei wird je nach Einzelfall entschieden.
Eine leichte Entscheidung!
Wer möchte schon gerne, dass seine Nächsten auf einem unnötigen Schaden sitzenbleiben? Wissen Sie, ob der Schaden vielleicht von einer knappen Rente bezahlt werden muss? Es rät sich also immer, Schäden anzuzeigen – oder gar nicht erst zu verursachen. Und wenn es doch passiert, bleiben Sie fair! Denn „ich habe den Unfall nicht bemerkt“ wird nicht nur vom Gericht meist als Ausrede eingestuft. Versicherer wie Cosmos Direkt bieten gerade zu diesem Thema viele Informationen an und beraten gerade bei großstädtischen Versicherungsnehmern sehr detailliert zu möglichen Zusatzversicherungen.