Urlaubszeit, Verspätungszeit! Und ehe man sich versieht ist der Transfer verpasst und das Shuttle zum Hotel ohne einen abgefahren. Oder wichtige Termine müssen umgebucht werden – oder sogar ganz abgesagt. Und dazu kommt: Es ist nicht nur nervig, noch länger am Flughafen als nötig sitzen zu müssen, sondern kann auch wirklich teuer werden – denn wer packt sich schon Reiseproviant und Getränke ein für den Verspätungsfall. Dabei muss der Reisende nicht auf seinen Unkosten sitzen bleiben!
Wann habe ich denn Anspruch?
Hier gibt es die Faustregel: Ist der Flug mindestens drei Stunden später gelandet als geplant, steht dem Reisenden eine finanzielle Entschädigung zu. Aber Achtung: diese Regelung gilt nur, wenn die Airline schuld ist – also die Verspätung technisch bedingt. Außergewöhnliche Umstände wie Streiks, schlechte Wetterverhältnisse oder politische Probleme zählen nicht dazu. Ausserdem haben die Reisende bei Ausfall des Fluges auch Anspruch auf Betreuung durch die Airline – das umfasst nicht nur Essen und Getränke, sondern auch gegebenenfalls die Unterbringung in einem Hotel.
Gilt das auch bei Pauschalreisen?
Geht es um Verspätungen und gebuchte Packages ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Hier müssen die Ansprüche beim Veranstalter geltend gemacht werden oder der Veranstalter muss für eine Alternative sorgen.
Ich habe keine Ahnung – oder Zeit mich damit zu beschäftigen?
Ist man nicht selbst zufällig Anwalt oder kennt jemanden, der sich wirklich zu 100% wasserdicht mit der Rechtslage auskennt, verzichtet man oft aus Angst, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Die meisten Airlines gehören der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) an, die im benötigten Fall nach einer außergerichtlichen Lösung sucht. Hier bietet es sich auch an, auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts zu recherchieren, denn auch hier finden sich viele Informationen zum Thema. Doch wer es auf eigene Faust versucht, wird oft enttäuscht – eine Strategie der meisten Fluggesellschaften ist es nämlich, erstmal Ansprüche zu verweigern. Die wenigsten Geschädigten bleiben hartnäckig und ziehen vor Gericht. Einfacher ist es, einen Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der sich darum kümmert, eine entschädigung für verspätete flüge zu erstreiten. Hier kann man bereits auf der Webseite checken, ob Anspruch besteht oder nicht und entscheiden, ob er seinen Anspruch ganz bequem gegen eine Provision geltend machen lässt.