Die elektronische Einreisegenehmigung
Großstädte und Dörfer, weite Landschaften und Berge, Nationalparks und Strände, Sonne, Schnee und noch Vieles mehr: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind, ob für einen Kurztrip oder den verdienten Jahresurlaub, nach wie vor das Land der unbegrenzten Ferienmöglichkeiten. Aus Sicherheitsgründen wurden aber die Einreisemöglichkeiten begrenzt: Nicht erst seit der Übernahme der Präsidentschaft durch Donald Trump ist der Besuch nicht mehr so einfach. Auch ein Spontantrip ist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Strenge Kontrollen vor Abflug und bei der Ankunft sollen sicherstellen, dass niemand illegal US-amerikanischen Boden betritt oder gar eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Die Kontrollen kommen letztlich auch dem Sicherheitsbedürfnis der Touristen zugute, denn jenseits aller diplomatischen Irrungen und Wirrungen, die derzeit in Zusammenhang mit der US-amerikanischen Politik die Meldungen zu dominieren scheinen, sind die Vereinigten Staaten von Amerika nach wie vor ein beliebtes Reiseziel für deutsche Urlauber, unter den außereuropäischen sogar das beliebteste.
»Está bien« auf amerikanische Art
Die Visumspflicht ist für viele Europäer schon lange aufgehoben, trotzdem sollten sich Touristen gut auf ihre Reise vorbereiten. Der Besitz eines gültigen maschinenlesbaren, elektronischen Reisepasses, also mit Chip und biometrischem Foto, der mindestens noch sechs Monate nach Beginn der geplanten Reise gültig sein muss, ist die einfachste Variante. Dann kann man am bereits seit 2009 existierenden »Visa Waiver Program« teilnehmen und die Einreiserlaubnis bequem im Internet beantragen. Das ESTA Antrag Dauer (ESTA) kostet € 55 und ist innerhalb weniger Minuten ausgefüllt. Im Regelfall ist dann, wie man auf spanisch sagt: »está bien«, also alles in Ordnung. Diese Regelung gilt für 22 europäische Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz und wird im Normalfall sofort, spätestens nach 72 Stunden, bestätigt. »Normalfall« heißt hier: 99%; die Reisegenehmigung gilt für zwei Jahre, die Dauer des Aufenthaltes darf 90 Tage nicht überschreiten. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Urlaubs- oder Geschäftsreisen handelt; die Aufnahme einer Arbeit, ein Praktikum, ein Au-pair-Aufenthalt oder ein Auslandssemester sind verboten und führen wegen »Visa Fraud« zur sofortigen Ausweisung. Übrigens: Mit der elektronischen Einreisegenehmigung wird der Grenzübertritt zwar vereinfacht, aber nicht garantiert. Erst die Freigabe durch den Immigration Officer am Zielflughafen (oder Hafen) öffnet die Schranke. Allerdings müssen Touristen weitere Auflagen beachten: Rückreiseticket und die Listung der vorgesehenen Flug- oder Schifffahrtslinie in der »List of Signatory Visa Waiver Program Carriers« sind verpflichtend.
Wie beim Fußball: Der Pass muss passen!
Die ESTA-Genehmigung ist ausschließlich in Verbindung mit gültigen biometrischen und elektronischen Pässen möglich, maschinenlesbare Pässe, die nach dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind nicht zugelassen. Alle Reisenden einer Familie oder Gruppe müssen den zugelassenen Pass besitzen; ein vorläufiger grüner Reisepass und der Kinderreisepass gelten nur zusammen mit einem Visum. Der Personalausweis bringt an der Grenzkontrolle gar nichts.
Abgelehnt – was nun?
Sollte der 1%-Fall einer Ablehnung passieren, wird zumeist ein Fehler beim Ausfüllen des Formulars unterlaufen sein. Dann kann nach einer Frist von zehn Tagen erneut eine Genehmigung beantragt werden. Da die Ablehnung einer Einreisegenehmigung ohne Angabe von Gründen erfolgt, ist die Begleitung, Beratung und eventuelle Korrektur beim Ausfüllen des Formulars eine hilfreiche Dienstleistung.
Eine Ablehnung kann auch aufgrund bestimmter persönlicher Angaben im Formular erfolgen. Wer als Straftäter aktenkundig ist oder unter Terrorverdacht steht, wird definitiv keine Erlaubnis erhalten. Bei ansteckenden Krankheiten ist anhand der vorgegebenen Liste genau zu prüfen, ob ein Ablehnungsgrund vorliegt. Eine Info vorab: HIV gehört mittlerweile nicht mehr dazu!
Bleibt es bei der Ablehnung, führt der Weg nur noch über das konventionelle Visum. Hier wird allerdings nach Geschäftsreisen (B-1) oder Tourismus (B-2) unterschieden. Ist ein solcher Visumsantrag aber schon einmal abgelehnt worden oder ging die Berechtigung für ein Visum verloren, ist die Wahrscheinlichkeit, mit dem Visa Waiver Program zur Einreise berechtigt zu sein, sehr gering. Hier sollte man auf jeden Fall beim zuständigen Konsulat vorstellig werden.
Wir wünschen schönen Urlaub!
Bei allen Vorgaben und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ist das ESTA Antrag Dauer eine klare Vereinfachung der Reisevorbereitung. Und: Die elektronische Genehmigung beinhaltet die Möglichkeit, innerhalb der erlaubten Aufenthaltsdauer kurze Reisen nach Mexiko, Kanada oder auf eine der naheliegenden Inseln zu unternehmen.
Es besteht zwar keine Pflicht, einen Ausdruck der elektronisch erteilten Einreisegenehmigung mitzuführen, aber schaden kann es nicht. Im Gegenteil: Im Fall des Falles gilt er als Nachweis. Ebenso ist die Archivierung eine zweiten Ausdrucks empfehlenswert, da die Genehmigung die mehrfache Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb der zweijährigen Gültigkeit ermöglicht. Sollte allerdings in der Zwischenzeit ein neuer Reisepass ausgestellt worden sein oder sich, z. B. durch Heirat, die Angaben im Pass geändert haben, muss ein neuer gebührenpflichtiger ESTA-Antrag gestellt werden.
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