Die Reiselust der Deutschen ist so groß wie nie zuvor. Die wenigsten Urlauber möchten sich bei der Urlaubsplanung mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Dabei lohnt es sich dennoch, sich etwas Zeit dafür zu nehmen, denn im Ernstfall kann eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung viel Ärger und Geld sparen. Eine solche Versicherung verhindert, dass die Urlauber auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie ihre Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen.

Wissenswertes zur Reiserücktrittsversicherung

Wenn eine Reise fest gebucht wird, ist die Buchung in der Regel verbindlich. Das bedeutet, dass die Kosten, die für die Reise entstehen, auf jeden Fall gezahlt werden müssen – auch wenn man beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen doch nicht in den Urlaub fahren kann. Für diese Fälle gibt es die Reiserücktrittsversicherung. Sie muss in den meisten Fällen wenigstens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Obwohl eine solche Versicherung einen sinnvollen Schutz darstellt, sollte sie nicht übereilt abgeschlossen werden. Stattdessen ist es ratsam, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten zur Versicherung zu informieren. So unterscheidet man beispielsweise zwischen der Reiserücktritts- und der Reiseabbruchversicherung.

Was ist die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung kommt zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Reisepartner aus einem versicherten Grund seine Reise nicht antreten kann. Ein solcher versicherter Grund kann zum Beispiel ein Unfall oder eine Krankheit sein. In einem Versicherungsfall bekommen die Versicherten die Stornierungskosten, die bei Nichtantritt der Reise entstehen, erstattet. Darüber hinaus können Regelungen für eventuelle Mehrkosten auf der Hinreise, für etwaige Umbuchungskosten, für Vermittlungsgelder und für Einzelzimmer-Aufschläge getroffen werden. Letzteres ist zum Beispiel wichtig, wenn einer der Reisepartner nicht mitreisen kann und dementsprechend plötzlich ein Einzelzimmer benötigt wird.

Was ist die Reiseabbruchversicherung?

Sofern eine Reise wegen einer schweren Krankheit oder aus einem anderen versicherten Grund frühzeitig abgebrochen werden muss, greift die Reiseabbruchversicherung. Alle Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden sowie eventuelle Nachreisekosten zur Reisegruppe bekommt man in diesem Fall erstattet. Wer seine Reise schon am ersten Tag beenden muss, bekommt unter Umständen sogar den vollständigen Reisepreis zurück. Gerade für längere Reisen ist die Reiseabbruchversicherung daher wichtig.

Reiserücktritt oder Reiseabbruchversicherung – Was ist sinnvoll?

Empfehlenswert ist es, eine kombinierte Versicherung mit Reiserücktritt und Reiseabbruch abzuschließen, wie sie beispielsweise von der Europ Assistance angeboten wird. Sie ist das ganze Jahr gültig und bietet vollen Ersatz der Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Gerade für längere Reisen in weit entfernte Länder, die mit einem entsprechend hohen Reisepreis verbunden sind, ist eine solche Versicherung auf jeden Fall eine gute Wahl.

Wann greift eine solche Versicherung?

Eine seriöse Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung greift, wenn Umstände eintreten, durch die die Reise nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Dazu gehören:

  • Plötzliche, schwere Krankheiten
  • Tod
  • Schwere Unfallverletzungen
  • Schwangerschaft
  • Nicht erwartete Impfunverträglichkeit
  • Erhebliche Schäden am Eigentum – durch Brände oder Straftaten
  • Unvorhersehbarer Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Naturkatastrophen im jeweiligen Reiseland – dann ist aber in der Regel auch eine kostenlose Stornierung der Reise möglich
  • Unerwartete gerichtliche Vorladung zum Reisezeitpunkt
  • Gewebe- oder Organspende
  • Schwere Beschädigung oder Bruch von Prothesen

Häufig greift eine solche Versicherung auch, wenn nahe Verwandte krank werden oder plötzlich pflegebedürftig sind.

Welche Fälle sind nicht versichert?

Natürlich gibt es auch einige Fälle, in denen eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung nicht greift. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Umstände, die zum Versicherungsfall führen, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Des Weiteren sind folgende Fälle nicht versichert:

  • Keine Lust mehr für die Reise
  • Beziehungsende
  • Krieg im Reiseland

Auch bei bekannten Vorerkrankungen zahlt die Versicherung nicht.

Titelbild: © Gellinger/CC0 Creative Commons (via pixabay)

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